Arbeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Gem. '''§ 3 Arbeitszeitschutzgesetz''' ('''ArbSchG)''' darf eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Dazu zählen auch Fahrtzeiten. "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Gem. '''§ 3 Arbeitszeitschutzgesetz''' ('''ArbSchG)''' darf eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Dazu zählen auch Fahrtzeiten. "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden."


Das bedeutet: Solltet ihr also feststellen, dass ihr mit eurer Fahrtzeit vom Kunden oder auch der Arbeitszeit vor Ort über die 10 Stunden kommen, so seid ihr verpflichtet Steffen oder Christoph zu kontaktieren. Diese werden dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Das bedeutet: Solltet ihr also feststellen, dass ihr mit eurer Fahrtzeit vom Kunden oder auch der Arbeitszeit vor Ort über die 10 Stunden kommt, so seid ihr verpflichtet Steffen oder Christoph zu kontaktieren. Diese werden dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.


=Pausen=
=Pausen=

Version vom 25. Januar 2021, 15:44 Uhr

Allgemein

Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Menschen, die nicht Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig sind oder einen Vertrag ohne festgelegte Arbeitszeiten haben, ist es die Zeit, die sie an ihrer jeweiligen Arbeitsstelle verbringen bzw. für die Erwerbstätigkeit aufwenden. Komplementärbegriff ist die Freizeit. (Quelle: Wikipedia)

Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft im Interesse der Firma einzusetzen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Pause (die Arbeitszeit ist individuell in eurem Arbeitsvertrag geregelt).

Gem. § 3 Arbeitszeitschutzgesetz (ArbSchG) darf eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Dazu zählen auch Fahrtzeiten. "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Das bedeutet: Solltet ihr also feststellen, dass ihr mit eurer Fahrtzeit vom Kunden oder auch der Arbeitszeit vor Ort über die 10 Stunden kommt, so seid ihr verpflichtet Steffen oder Christoph zu kontaktieren. Diese werden dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Pausen

§4 ArbSchG: Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das bedeutet:

  • Arbeitszeit < 6h = keine Pause nötig
  • Arbeitszeit > 6h und < 9h = mind. 30 Minuten Pause
  • Arbeitszeit > 9h = mind. 45 Minuten Pause

Flexible Arbeitszeiten

Die Wochenstundenarbeitszeiten sind individuell im Arbeitsvertrag geregelt. Generell kann diese Zeit flexibel erarbeitet werden. Achtet auf die Kernarbeitszeit von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Siehe auch Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, aufgrund dienstlicher Anordnung Mehr- und Minderarbeit zu leisten. Abweichungen zwischen Soll- und tatsächlicher Arbeitszeit werden in einem persönlichen Arbeitszeitkonto verbucht. Das Arbeitszeitguthaben wird, mit Ausnahme des Ausscheidens des Arbeitnehmers, nicht vergütet, sondern durch Freizeit ausgeglichen. Die Freizeitnahme innerhalb des Zeitkontos ist mit Zustimmung des Vorgesetzten möglich. Der Arbeitgeber kann die Entnahme von Freizeittagen unter Berücksichtigung der Auftragslage und der erforderlichen Mitarbeiterpräsenz anordnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die Freizeit zu bestimmten Zeiten gewährt wird.