Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei 8 Stunden Abwesenheit, bzw. für die An- und Abreisetage erhält man 14,00 Euro. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28,00 Euro.
Bei 8 Stunden Abwesenheit, bzw. für die An- und Abreisetage erhält man 14,00 Euro. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28,00 Euro.


Bei Hotelübernachtungen wird in den allermeisten Fällen auf der Hotelrechnung das Frühstück extra ausgewiesen. Dann muss die Reisekostenpauschale um 1,80 Euro gekürzt werden.
Bei Hotelübernachtungen wird in den allermeisten Fällen auf der Hotelrechnung das Frühstück extra ausgewiesen. Dann muss die Reisekostenpauschale um 2,00 Euro gekürzt werden.


Beispiel:
Beispiel:

Version vom 31. Januar 2023, 09:51 Uhr

In Deutschland

Wer länger als 8 Stunden einen Termin außerhalb des Büros wahrnimmt, erhält "Verpflegungsmehraufwand", kurz Reisekosten, erstattet.

Bei 8 Stunden Abwesenheit, bzw. für die An- und Abreisetage erhält man 14,00 Euro. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28,00 Euro.

Bei Hotelübernachtungen wird in den allermeisten Fällen auf der Hotelrechnung das Frühstück extra ausgewiesen. Dann muss die Reisekostenpauschale um 2,00 Euro gekürzt werden.

Beispiel:

Anreisetag (Frühstück zu Hause)                14,00 Euro

Ganztägige Abwesenheit z.B. in Heidelberg 28,00 Euro abzgl. 2,00 Euro für Hotelfrühstück = 26,00 Euro

Abreisetag (Frühstück im Hotel)                  14,00 Euro abzgl. 2,00 Euro für Hotelfrühstück = 12,00 Euro

Im Ausland

Die Reisekostenpauschalen im Ausland sind je nach Lebenshaltungskosten unterschiedlich.

In Ungarn beträgt die Pauschale für An- und Abreisetage 15,00 Euro, für ganztägige Abwesenheit 22,00 Euro.

In Italien variiert der Betrag. In Metropolen wie Rom oder Mailand erhält man höhere Verpflegungsätze. In Bologna bekommt man für An- und Abreisetage 27,00 Euro, für ganztägige Abwesenheit 40,00 Euro.

Erstattung sonstiger Kosten

Fahrten mit dem privaten PKW werden mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erstattet.

Fahrten mit dem Taxi (z.B. vom/zum Flughafen) werden gegen Beleg erstattet. Quittung vom Taxifahrer geben lassen! Das Gleiche gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Belege aufbewahren!

Parkgebühren (z.B. Parkhaus) werden gegen Parkbeleg erstattet. Immer am Kassenautomaten eine Quittung ausdrucken lassen!